Infos für Bauherren

Ein Haus darf keine Gewohnheiten aufzwingen, sondern muss Raum für die Individualität seiner Bewohner lassen. Die Planung muss sich den Vorstellungen und Wünschen des Bauherrn anpassen.

Wir kümmern uns von der Planung bis zur Fertigstellung um die Verwirklichung Ihrer Vorstellungen. Dabei werden Voraussetzungen und Möglichkeiten besprochen sowie, wenn notwenig, Alternativen vorgeschlagen.

Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt Aufschluss über die baurechtlichen Vorschriften. Dabei können Baubehörden eine bestimmten Bauweise vorschreiben. Zum Beispiel können Dachform, -neigung und -farbe oder gar die Art der Grundstückseinzäunung einheitlich geregelt sein. Ebenso kann vorgegeben sein, wieviel bebaut werden darf, welcher Mindestseitenabstand zum Nachbarn einzuhalten ist, welche Höhe das Gebäude haben darf oder wieviel Geschossflächen das Haus hat.

Baugenehmigung: Die Verfahren zur Baugenehmigung sind in den letzten Jahren vereinfacht worden. Dies trägt zur rascheren Abwicklung bei, wenn das Bauvorhaben ganz und gar den Maßgaben des Bebauungsplans sowie den bautechnischen Anforderungen entspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauunterlagen müssen bei den Gemeinden eingereicht werden.

Der Bauantrag muss mit allen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Die zugehörigen Baupläne müssen von einem Bauvorlageberechtigten erstellt sein. Die Gemeinde prüft den Antrag vorab und leitet ihn an die zuständige Genehmigungsbehörde weiter. Nach der Prüfung kann die Genehmigung meist nach zwei bis drei Monaten erteilt werden.

Eventuell notwendige Spartenprüfungen durch Wasserwirtschafts- oder Straßenbauamt, Ausnahmen oder fehlende Unterlagen können die Genehmigungen verzögern.

Bauabnahme: Die Bauabnahme ist die Gebrauchs- oder Schlussabnahme nach Fertigstellung des Rohbaus durch die Genehmigungsbehörde. Es wird geprüft, ob alle baugenehmigungsrechtlichen Auflagen erfüllt sind und der Bau plangerecht erstellt wurde.

Außerdem bezeichnet die Bauabnahme auch die Endabnahme des Baus oder einzelner Gewerke durch den Bauherrn.